Hallo,
ich war heute mit meiner DKW RT 175 VS beim TÜV. Brief noch vorhanden ebenso letzter TÜV-Bericht von 1982.
Eigentlich kein Problem, aber das Lenkerschloss fehlt, das war vor 42 Jahren auch schon so, damals kein Problem, da ich ein Bügelschloss wie auch heute dabei hatte. Heute wurde mir mitgeteilt, ohne Lenkerschloss keine Betriebserlaubnis, kein TÜV.
Auch mein Einwand,man könnte ja in den Schein eintragen, dass ein Schloss mitgeführt werden müsse, fruchtete nichts, das wäre nur für Motorräder erlaubt, die von vorneherein kein Lenkerschloss hätten.
Ärgerlich...
Ich war bislang, der Meinung, dass es dafür keine Lösung gibt, da Greiner, Stemler, Weiswange, Meister Milz für ...
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